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verfasst von: Hödi am Sonntag, 25. Mai 2008, 23:50 Uhr
Aktion Pistenkopf 2009

Aktion Pistenkopf 2010

Flugplatz

Datum / Zeit

Alpnach

19. Mai 2010

13.00- 17.00 Uhr

Anmeldungen bis 16.05.2010

Verschiebedatum: 20. Mai 2010

Emmen

8. Juli 2010

13.00- 17.00 Uhr

Anmeldungen bis 05.07.2010

Verschiebedatum: 13. Juli 2010

Locarno

13. Juli 2010

13.00- 17.00 Uhr

Anmeldungen bis 10.07.2010

Verschiebedatum: 15. Juli 2010

Meiringen

6. April 2010

13.00- 17.00 Uhr

Anmeldungen bis 31.03.2010

Verschiebedatum: 9. April 2010

Payerne

Datum noch offen


Bedingungen:

  • Teilnahmeberechtigt sind nur Mitglieder der Swiss Association of Aircraft Enthusiasts (SAAE) angeschlossenen Vereine. (Aviatic Club Basel, Flugzeugerkennung Bern, Flugzeugerkennung Zürich, Patrouille Suisse Fan Club und Société Genevoise des Troupes de DCA)
  • An der Aktion Pistenkopf sind nur Aviatikfotografen zugelassen, welche über eine entsprechende Ausrüstung (Spiegelreflexkamera digital oder analog) verfügen. Im Zweifelsfall entscheidet der Pistenkopfverantwortliche der SAAE nach Rücksprache mit dem jeweiligen Vereinspräsidenten über eine mögliche Teilnahme.
  • Anmeldungen für die Teilnahme sind direkt an Felix Kälin, den Pistenkopf-Verantwortlichen der SAAE zu richten. Anmeldungen über das Kontaktformular auf der Website. 
  • Die Teilnehmerzahl an den Anlässen ist beschränkt. Jeder Verein verfügt über ein Kontingent. Sollte ein Verein sein Kontingent nicht ausschöpfen, werden die Plätze zu gleichen Teilen an die anderen Vereine weitergegeben. Mitglieder welche sich für ihre Vereine in irgend einer Form einsetzen, werden bevorzugt behandelt. Der Entscheid liegt beim jeweiligen Vereinspräsidenten.
  • Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, welche auf der entsprechenden Teilnehmerliste aufgeführt sind.
  • Teilnehmer, welche einem Anlass unentschuldigt fernbleiben oder sich nicht an die Anweisungen und Richtlinien halten, können von weiteren Anlässen ausgeschlossen werden.
  • Von der Aktion Pistenkopf ausgeschlossene Teilnehmer werden den jeweiligen Vereinspräsidenten gemeldet. Ein Ausschluss kann von den Vereinspräsidenten, dem SAAE-Vorstand oder dem Gastgeber (Flugplatzverantwortlichen) verlangt werden. Er muss nicht begründet werden und es gibt auch keine Rekursmöglichkeit. Über eine Zulassung für zukünftige Anlässe entscheiden die Vereinspräsidenten und der SAAE-Vorstand.
Langnau a.A., 23. März 2010

Walter Hodel, Präsident SAAE
F-5E Tiger II J-3061 Pistenkopf Dübendorf 2003 Foto: Walter Hodel
F-5E Tiger II J-3061, Pistenkopf Dübendorf 2003 (Foto: Walter Hodel)

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