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verfasst von: Hödi am Sonntag, 25. Mai 2008, 23:50 Uhr
Aktion
Pistenkopf 2010
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Flugplatz
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Datum
/ Zeit
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Alpnach
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19. Mai 2010
13.00- 17.00 Uhr
Anmeldungen bis 16.05.2010 Verschiebedatum: 20. Mai 2010 |
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Emmen
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8. Juli 2010
13.00- 17.00 Uhr
Anmeldungen bis 05.07.2010 Verschiebedatum: 13. Juli 2010
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Locarno
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13. Juli 2010
13.00- 17.00 Uhr
Anmeldungen bis 10.07.2010 Verschiebedatum: 15. Juli 2010
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Meiringen
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6. April 2010
13.00- 17.00 Uhr
Anmeldungen bis 31.03.2010 Verschiebedatum: 9. April 2010
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Payerne
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Datum noch offen
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Bedingungen:
- Teilnahmeberechtigt
sind nur
Mitglieder der Swiss Association of Aircraft Enthusiasts (SAAE)
angeschlossenen Vereine. (Aviatic Club
Basel, Flugzeugerkennung Bern, Flugzeugerkennung
Zürich, Patrouille Suisse Fan Club und Société
Genevoise des Troupes
de DCA)
- An
der Aktion Pistenkopf sind nur Aviatikfotografen zugelassen, welche
über eine entsprechende Ausrüstung
(Spiegelreflexkamera digital oder analog) verfügen. Im
Zweifelsfall entscheidet der Pistenkopfverantwortliche der SAAE nach
Rücksprache mit dem jeweiligen Vereinspräsidenten
über eine mögliche Teilnahme.
- Anmeldungen
für die Teilnahme
sind direkt an Felix Kälin, den Pistenkopf-Verantwortlichen
der SAAE zu richten. Anmeldungen über das
Kontaktformular auf der Website.
- Die
Teilnehmerzahl an den Anlässen ist beschränkt. Jeder
Verein verfügt über ein Kontingent. Sollte ein Verein
sein Kontingent nicht ausschöpfen, werden die Plätze
zu gleichen Teilen an die anderen Vereine weitergegeben. Mitglieder
welche sich für ihre Vereine in irgend einer Form einsetzen,
werden bevorzugt behandelt. Der Entscheid liegt beim jeweiligen
Vereinspräsidenten.
- Teilnahmeberechtigt
sind nur Personen,
welche auf
der entsprechenden Teilnehmerliste aufgeführt sind.
- Teilnehmer, welche einem Anlass
unentschuldigt
fernbleiben oder sich nicht an die Anweisungen und Richtlinien halten,
können von weiteren Anlässen ausgeschlossen werden.
- Von der Aktion Pistenkopf
ausgeschlossene Teilnehmer werden den jeweiligen
Vereinspräsidenten gemeldet. Ein Ausschluss kann von den
Vereinspräsidenten, dem SAAE-Vorstand oder dem Gastgeber
(Flugplatzverantwortlichen) verlangt werden. Er muss nicht
begründet werden und es gibt auch keine
Rekursmöglichkeit. Über eine Zulassung für
zukünftige Anlässe entscheiden die
Vereinspräsidenten und der SAAE-Vorstand.
Langnau a.A., 23. März 2010
Walter Hodel, Präsident SAAE
F-5E Tiger II J-3061,
Pistenkopf Dübendorf 2003 (Foto: Walter
Hodel)
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